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Basis des kommunalpolitischen Handelns stellt die Gemeindeordnung NRW dar. Hier können Sie sich auf der Seite des Innenministeriums NRW informieren u. die Originaltexte downloaden..
Da ich als kommunaler Mandatsträger Ihre Interessen vertrete und dafür aus Steuermitteln eine Aufwandsentschädigung beziehe, lege ich Ihnen diese Einkünfte hier offen.
In der Gemeindeordnung ist die Höhe des Aufwandsentschädigung für kommunale Mandatsträger geregelt.
So erhalte ich neben meinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit monatlich eine teilweise steuerpflichtige Aufwandsentschädigung von derzeit 425,50 €. Damit sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausübung des politischen Mandates anfallen, abgegolten. Einen Grossteil davon spende ich an die CDU oder an andere Vereine und Institutionen u.a. in meinem Wahlkreis.
Darüberhinaus erhalte ich als Vorsitzender des Polizeibeirates beim Polizeipräsidium Hagen und als Aufsichtsratsmitglied der Hagener Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft HGW ein voll steuerpflichtiges Sitzungsgeld je Sitzung.
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